Stärkungspakt NRW für Minden

Lebensmittel-Gutscheine und Stromkosten-Hilfe Stadt Minden kooperiert mit Stiftung Solidarität

v. l. Bernd Müller (Vorsitz Sozialausschuss Minden), Ruth Georgowitsch (Bereichsleitung Soziales Minden), Franz Schaible (Stiftung Solidarität) und Peter Kienzle (Erster Beigeordneter, Stadt Minden)

Über 400.000 € für Menschen in finanzieller Not

Einen Einkaufsgutschein für Lebensmittel in Höhe von 20 € pro Haushaltsmitglied („Wenn der Kühlschrank überschaubar wird“) oder 100 bis 150 € als Stromkosten-Hilfe: Menschen mit geringem Einkommen und in akuten Notsituationen können auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die Stadt Minden hat über den Stärkungspakt NRW „Gemeinsam gegen Armut“ rund 740.000 € erhalten, über 400.000 € sollen jetzt über sogenannte Einzelfallhilfen über die Stiftung Solidarität an Bürger:innen weitergegeben werden.

Der Kreis der Berechtigten beinhaltet dabei die Empfänger:innen von Transferleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylleistungen.

Im Sozialausschuss der Stadt Minden wurde das Konzept einstimmig beschlossen. Mit der Ausgabe der Stärkungsmittel wird Anfang Oktober begonnen. Die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut organisiert für die Stadt Minden die unbürokratische, schnelle und gerechte Verteilung der verfügbaren Landesmittel. Die Stiftung ist nicht nur in Bielefeld tätig, sondern setzt z. B. im Rahmen des Stärkungspakts NRW auch Einzelfallhilfen in allen Kommunen des Kreises Herford um.

„Bei Inflation und Energiekostensteigerung kann es passieren, dass am 30. des Monats der Kühlschrank überschaubar wird. Wenigstens einmal im Jahr mit einem 20€-Einkaufsgutschein pro Haushaltsmitglied für Lebensmittel helfen zu können, ist für mich das Wichtigste.“ sagt Franz Schaible von der Stiftung Solidarität.

Hilfe aus dem Stärkungspakt erhalten Menschen mit geringen Einkom­men, die im Bezug von einer der eingangs genannten Transferleistungen stehen. Sie erhalten über die Stiftung einen digitalen Solidarpass, welcher Dreh- und Angelpunkt für das Antragsverfahren ist. Damit können Berechtigte beispielsweise direkt über das Internet die Lebens­mittel­gutscheine als Soforthilfe abrufen.

Mehr Informationen auf www.minden-solidaritaet.de

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