Mit bisher rund 50.000 Euro wurden Flüchtlinge in Bielefeld schnell und unbürokratisch vom Bielefelder Flüchtlingsfonds unserer Stiftung unterstützt.
Der Bielefelder Flüchtlingsfonds, der im August letzten Jahres eingerichtet wurde, ist eine Kooperation der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut mit der Stadt Bielefeld. Ziel des Bielefelder Flüchtlingsfonds ist die konkrete Hilfe im Einzelfall. „Mangelt es an kleinen aber notwendigen Dingen, die ansonsten nicht beschafft werden können, springt der Flüchtlingsfonds gern mit Beträgen von ca. 100 – 200 Euro ein“, so Franz Schaible, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut. Anträge werden über die Flüchtlingsbetreuer, egal ob städtisch oder von einem Wohlfahrtsverband, gestellt. Der Fonds unterstützt außerdem Projekte der Flüchtlingshilfe, also Gruppenangebote bis 2.000 Euro.
Über die Mittelvergabe entscheidet das Bielefelder Sozialdezernat gemeinsam mit der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut.
So wurden bei der Förderung von Gruppenangeboten u. a. Sprachkurse, mehrere Sportprojekte, Ausflüge, Kleiderkammern und Spiel- und Freizeitangebote unterstützt. Bisher wurden 41 Gruppenanträge mit einem Volumen von fast 40.000 Euro gefördert.
80 Flüchtlinge erhielten bisher eine individuelle Unterstützung, so z. B. bei der Anschaffung von Sportbekleidung, zum Kauf von Lernmaterial für den Sprachunterricht, für den Kauf einer Brille, für Schulbücher- und Schulmaterial oder der Mitgliedschaft in einem Sportverein.
„Dies alles ist nur möglich dank der großen Hilfsbereitschaft der Bielefelder Bevölkerung, der unserer besonderer Dank gilt und auf die wir auch weiterhin angewiesen sind.“, betont Franz Schaible.
Infos zum Bielefelder Flüchtlingsfonds:
Der Bielefelder Flüchtlingsfonds ermöglicht sowohl eine individuelle Förderung als auch die Förderung von Gruppenangeboten
Die individuelle Förderung erfolgt bis zu einem Höchstbetrag von i. d. R. 100 Euro für besondere Bedarfe und Notlagen wie z. B. Hilfsmittel bei gesundheitlichen Einschränkungen, die Anschaffung einer Sportausrüstung, zusätzliches Lernmaterial (z. B. im Bereich Sprache), Zuwendungen für zusätzliche Kurse oder Kulturveranstaltungen.
Die Förderung von Gruppenangeboten erfolgt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro und zielt darauf ab, ehrenamtliche Initiativen und Vereine bei der Umsetzung ihrer Unterstützungsideen zu fördern. So kann z. B. ein Sportverein die Anschaffung spezieller Sportbekleidung beantragen, wenn hier gezielt mehrere Flüchtlinge in den Sportverein integriert werden sollen. Sprachtraining, gemeinsame Freizeitangebote und Ausflüge sowie Nachbarschaftsfeste oder Urban Gardening Projekte sind weitere Beispiele von geförderten Gruppenangeboten.
Antragsberechtigt sind die bei der Stadt Bielefeld und den Verbänden tätigen Fachkräfte in der Flüchtlingshilfe aber auch freie Initiativen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren. Unter dem Link
http://www.stiftung-solidaritaet.de/2015/08/bielefelder-fluechtlingsfonds/
können die Formulare heruntergeladen werden.
Spendenkonto: DE18 4805 0161 0000 1248 00